Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Zweig des öffentlichen Rechts, dessen Rechtsnormen den Status und die Zuständigkeit der Subjekte der öffentlichen Verwaltung, ihre öffentlichen Beziehungen zu den Subjekten des öffentlichen und privaten Rechts und ihre gegenseitigen Beziehungen regeln. Dieser Rechtszweig umfasst soziale Beziehungen, deren Besonderheit die Ungleichheit zwischen den Subjekten ist, da eines der Subjekte dieser Beziehung die Regierungsgewalt hat.

Es wird zwischen dem allgemeinen und dem speziellen Verwaltungsrecht unterschieden. Der allgemeine Teil umfasst Institute des Verwaltungsrechts, deren wertorientiertes Managementcharakter dem gesamten System gemeinsam ist. Dies sind zum Beispiel Normen, die die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts, die verwaltungsrechtliche Stellung von Behörden, öffentlichen Organisationen und Bürgern im Bereich der öffentlichen Verwaltung festlegen. Der besondere Teil sind Rechtsvorschriften, die sich auf einen bestimmten Bereich der öffentlichen Verwaltung beziehen (z.B. Bau-, Gesundheits-, Umweltrecht). Diese Normen sehen die Organisation und Durchführung der öffentlichen Verwaltung im Bereich Wirtschaft, im soziokulturellen Bereich und im verwaltungspolitischen Bereich Litauens vor. Oft ist ein Bürger der Republik Litauen und noch häufiger ein Ausländer, der nach Litauen gekommen ist, mit Rechtsbeziehungen konfrontiert, von denen eines der Subjekte die Befugnisse der Behörden besitzt, und weiß nicht, was zu tun ist, wie man kommuniziert und welche Dokumente (in welchem Format) bei staatlichen Behörden einzureichen sind. Wenn Sie sich also in einer Situation befinden, in der Sie mit den zuständigen Behörden kommunizieren, bestimmte Informationen oder Dokumente bereitstellen müssen und nicht wissen, wo Sie anfangen und wie Sie dies tun sollen, oder feststellen, dass öffentliche Bedienstete bei einer für Sie wichtigen Entscheidung ihre Aufgaben nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen oder wenn Ihnen eine Verwaltungshaftung droht bzw. eine Ordnungswidrigkeit bereits vorgeworfen wurde und Sie gegen eine solche Entscheidung Rechtsmittel einlegen möchten, hilft Ihnen unsere Kanzlei gerne weiter.

Unsere Dienstleistungen:

  • Kundenberatung, Erstellung von Unterlagen, Vertretung bei verschiedenen staatlichen und kommunalen Institutionen
  • Bereitstellung umfassender Rechtshilfe im Falle von Verwaltungsstreitigkeiten: Vorbereitung von Anträgen, Beschwerden über rechtswidrige Handlungen und Unterlassungen seitens der staatlichen Institutionen, Bediensteten und Beamten, Vertretung in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
  • Beratung und Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Beratung zu verschiedenen Fragen des Verwaltungrechts